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Subject: Sektionsbericht Kunsthistorikertag Bonn: Bauten der 1960er Jahre [Anm. der Redaktion: Wir veröffentlichen ab heute eine Reihe von
Sektionsberichten zum XXVIII. Deutschen Kunsthistorikertag, der vom 16. bis
20. April 2005 in Bonn stattgefunden hat.]
Heinrich Otten
„Die Bauten der 1960er Jahre - schon veraltet, aber noch nicht
historisch?“
Anschauliche Referate, lebhafte Diskussionen und eine zahlreiche und
interessierte Zuhörerschaft kennzeichneten die Sektion „Bauten der 1960er
Jahre“ des 28. Deutschen Kunsthistorikertages in Bonn. Unter der
Fragestellung „Schon veraltet, aber noch nicht historisch?“ thematisierte
die unter der Leitung von Prof. Adrian von Buttlar und Dr. Christoph Heuter
geführte Sektion bereits im Titel die Problematik einer Architekturphase,
die zum jetzigen Zeitpunkt weder als zeitgenössich noch als historisch
betrachtet wird.
Prof. von Buttlar skizzierte in seinem Einführungsreferat Aspekte ökonomischer, technischer und formal-ästhetischer Dimension, die zu einer
potentiellen Gefährdung der qualitätvollen und charakteristischen
Bauzeugnisse der 1960er Jahre führen können. Als vorrangiges Problem machte
er eine zu geringe Kenntnis und Wertschätzung der behandelten Bauten
einschließlich ihrer künstlerischen, ethischen und sozialen Bedeutungen
fest. Gegenüber antimodern eingestellten Vorurteilen müsse der Wert von zur
Disposition gestellten Gestaltungen angemessen begründet werden können.
Dies sei eine zentrale Aufgabe des Faches Kunstgeschichte.
Im Parallelvergleich mit der seit Jahren bearbeiteten Architekturgeschichte
der 1950er Jahre stellte von Buttlar noch erhebliche Vermittlungsdefizite
fest. Trotz der Begeisterung in Fachkreisen sei ein durchschlagender
externer Erfolg noch nicht zu verzeichnen. Dies gilt in noch verstärktem
Maße für die umstrittenen Bauten der 1960er und 1970er Jahre, deren
angemessene Erforschung überdies nur in interdisziplinärer Arbeit zum
Beispiel mit Stadtplanern oder Soziologen zu leisten sei. In dem nun
anstehenden wissenschaftlichen Diskurs habe die Kunstgeschichte ihre
spezifische Fachkompetenz selbstbewusster und offensiver als bisher
einzubringen, um in der denkmalpflegerischen Praxis kulturelle und
gesellschaftliche Verantwortung zu beweisen.
Daran anknüpfend untersuchte Dr. Christoph Heuter in einem zweiten
Eingangsreferat die Herausforderungen, die für die Denkmalpflege mit
zeitgenössischen bzw. mit noch nicht historisch akzeptierten Gestaltungen
verbunden sind. Anhand der Gesetzeslage und anhand von Praxisbeispielen
machte er deutlich, dass die Zuständigkeit der Denkmalpflege grundsätzlich
auch für jüngere Bauten gegeben ist, allerdings gelegentlich
Einschränkungen durch politische und juristische Entscheidungen erfährt. Im
theoretischen Selbstverständnis ist diese Zuständigkeit ohnehin gegeben.
Anschließend ging der Referent der Überlegung nach, ob Bauten der 1960er
Jahre auch in fachlich interessierten Kreisen eine tendenziell negative
Einschätzung erfahren, weil die sich in den 1970er Jahren formierende
Bewegung eines erhaltenden und denkmalverträglichen Bauens an den
Gestaltungen des vorhergehenden Jahrzehnts ihre Ablehnung und Neubestimmung
festmachte. Von Vorteil für die Beurteilung sei insofern ein bestimmtes Maß
an zeitlicher Distanz, eventuell verbunden mit der Definition der „abgeschlossenen Epoche“. So darf man sich der Erkenntnis nicht
verschließen, dass einst heftig bekämpfte Neubauprojekte heute selbst
Denkmalcharakter aufweisen können.
Dieser Denkmalcharakter liegt nahe bei Bauten, die von überregional
bekannten Architekten entworfen wurden. Kathrin Nessel und Alexander Krauss
machten in ihrem Doppelreferat jedoch die erhebliche Diskrepanz deutlich,
die sich in der öffentlichen Einschätzung eines bekannten Namens wie dem
des dänischen Architekten Arne Jacobsen ergeben kann. Während die
Design-Entwürfe des Künstlers sich einer hohen Wertschätzung erfreuen und
in Ausstellungen gewürdigt werden, sei ein Schutz der Gebäude des
Architekten mit erheblichen Durchsetzungsschwierigkeiten verbunden. Dies
betrifft die qualitätvoll detaillierte Vorhangfassade der
NOVO-Fertigungsanlagen in Mainz sowie die bis ins Detail gestaltete
Inneneinrichtung des Mainzer Rathauses, die einem schleichenden
Veränderungsprozess unterworfen sei. In ähnlicher Form sind veränderte
Fassadendetails und Verluste der Originalausstattung am
HEW-Verwaltungsgebäude in Hamburg festzustellen, wo eine
Unterschutzstellung einschließlich Inneneinrichtung scheiterte.
Im anschließenden Referat weitete Angelika Schyma den Blick auf das überaus
breite bauliche Erbe der 1960er Jahre, das im Rheinland zur Inventarisation
ansteht. Dabei seien die Bauten vielfach jünger als die zuständigen
denkmalpflegerischen Bearbeiter. Ausgehend vom Abriss der Mercator-Halle in
Duisburg führte sie zahlreiche Beispiele vor Augen, unter anderem von
Alexander von Branca, Gottfried Böhm und Aldo van Eyck, aber auch von
unbekannten Architekten. Diese Bauten seien noch vor kurzem negativ
bewertet worden, geraten heute aber zunehmend unter Denkmalverdacht. Daran
schloss sich eine Diskussion im Plenum an, die sich vorzugsweise auf Fragen
der Unterschutzstellung und der Vermittlung innerhalb einer breiten Öffentlichkeit konzentrierte.
Roman Hillmann widmete sich in einem anschaulichen Vortrag der
Industrialisierung des Bauens in Gestalt von Fertigbau-Systemen. Obwohl
sich die alleinige Verwendung von Fertigteilen wirtschaftlich nicht habe
durchsetzen können, erweisen sich die Faltwerke und Rastersysteme neben
ihrer Bedeutung für die Industrialisierung des Bauwesens auch als
ausgesprochen ästhetisch entworfene Gestaltungen, die einen dezidierten
Formwillen erkennen lassen. So machte er am Beispiel des für die
Universität Marburg entworfenen Baukasten-Systems mit allseitiger
Erweiterungsmöglichkeit deutlich, dass die umlaufenden Fluchtbalkone und
Galerien letztendlich ein gezielt gestalterisch eingesetztes und
kunsthistorisch zu bearbeitendes Motiv sind.
In Abgrenzung dazu beschäftigte sich Thomas Steigenberger mit individuell
entworfenen Einfamilienhäusern der 1960er Jahre, die zumeist im Südwesten
von Berlin unter anderem von Georg Heinrichs, Günter Hönow und Werner
Düttmann entworfen wurden. Steigenberger ermittelte eine nur recht geringe
Zahl von etwa 60 denkmalwürdigen Bauten, darunter zahlreiche Häuser für
Künstler und Architekten. Hauptprobleme bei der Erhaltung sind die
Tendenzen zur Nachverdichtung der oft großen Grundstücke und die
erheblichen gestalterischen Veränderungen, die häufig mit einem
Besitzerwechsel oder einem Erbgang in Zusammenhang stehen.
In ganz anderen Größenordnungen konzipierte Wohnanlagen führte Steffen
Krämer im Anschluss vor Augen. Die verdichteten Großsiedlungen der 1960er
Jahre, an denen sich heute vielfach die Ablehnung des gesamten
Zeitabschnitts festmacht, suchten ursprünglich eine eigenständige urbane
Kernbildung. Dazu dienten eine konzentrierte öffentliche Infrastruktur und
ein oft überdimensioniertes Verkehrsnetz. Am Beispiel der Entlastungsstadt
Neu-Perlach bei München machte der Referent den Versuch deutlich, die hohen
Baumassen der verdichteten Siedlungen durch Farbe und durch Staffelung der
Baumassen gestalterisch zu beleben. Gleichzeitig zeigte er die erhebliche
Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Anspruch eines mannigfaltigen und
kommunikativen Wohnens und der heutigen Realität, die von indifferenten
Außenräumen, hoher Bewohnerfluktuation und Vandalismus geprägt ist. Auch
dieser Vortrag wurde mit großem Engagement diskutiert.
Zum Abschluss der Veranstaltung sprachen sich die Anwesenden für eine von
Herrn Fürst vorbereitete Entschließung aus, die den Erhalt des 1963 von
Architekt Detlef Schreiber errichteten Verlagsgebäudes in München,
Färbergraben 14, nachdrücklich einfordert.
Redaktion: Matthias Bruhn

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03.01.2005
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