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Gregor Rohmann: Das Ehrenbuch der Fugger. [Bd.1] Darstellung – Transkription – Kommentar. [Bd.2] Die Babenhausener Handschrift. Reihe: Studien zur
Fuggergeschichte, Wißner-Verlag Augsburg 2004. 640 Seiten, Abbildungen: 82
sw, 314 in Farbe, Hardcover, 1. Auflage, ISBN 3-89639-445-2, 98 Euro
Carolin Behrmann
„Sehet her !“ Auf dem Frontispiz des Ehrenbuches der Familie Fugger fordert
die Figur des in prachtvollem Ornat gekleideten Hohepriesters Jesus Sirach
den Betrachter und Lesenden mit direktem Blick und erhobenem Zeigefinger
auf, dieser Familiengeschichte Respekt und Aufmerksamkeit entgegenzubringen.
Auf der folgenden Seite ist es ein Herold, der das Wappen der Fugger
präsentierend an das Hinsehen appelliert: „Secht an das ist das Buch der
Eern“. Schon auf diesen ersten Seiten deutet sich an: es geht um Sehen und
Gesehenwerden und um Selbst- und Fremdwahrnehmung in diesem „Ehrenbuch“ der
Familie mit dem größten Handels- und Bankimperium des 16. Jahrhunderts.
Gregor Rohmann hat sich in einer zweibändigen, reich bebilderten Studie
einer grundlegenden Untersuchung und Kommentierung des Fuggerschen
Familienbuches aus dem 16. Jahrhundert gewidmet. Diese Studie ist bereits
der zweite Teil von Rohmanns Dissertation: Wo der erste, 2001
veröffentlichte Teil über den Geschichtsschreiber Clemens Jäger die
Historiographie des 16. Jh. thematisiert [1], beschäftigt sich dieser zweite
mit den Prinzipien sozialer Mobilität, Memoria und gesellschaftlicher
Legitimation, Herkunft, ‚Herkommen‘ und der Konstruktion einer Genealogie am
konkreten „Fallbeispiel“ des Ehrenbuches. Aufgeteilt ist das ambitionierte
Werk in einen Text- und einen Bildband. Rohmann gelingt es überzeugend, ein
vielfältiges Spektrum der Familiengeschichtsforschung aufzufächern, wobei er
nicht nur über die historische Verortung, die Form und Funktion des
Ehrenbuches nachdenkt, sondern ebenso die Rolle und Beziehung der
Geschlechter oder die Bedeutung des Ornaments hinterfragt.
Einen vergleichbar fesselnden Einstieg wie der vom mahnenden Hohepriester
eindrücklich verkörperte genealogische Anfang im Ehrenbuch findet der Autor
in seiner eigenen Studie bedauerlicherweise nicht. Die inhaltliche
Gliederung mit langen additiven Überschriften gibt keinen ersten klaren
Eindruck von dem, was zu erwarten ist. Am Anfang steht eine Einführung in
die verschiedenen Bedeutungsdimensionen der „Ehre“. In Anlehnung an Pierre
Bourdieu definiert Rohmann Ehre als ein Zeichensystem mit „konkurrierenden
symbolischen und semantischen Dimensionen“ (S. 3). Auf semantischer Ebene
sind Herrschaft und Ehre nicht voneinander zu trennen. Herrschaft schöpft in
Bezug auf ihre Repräsentation und Legitimation aus dem symbolischen Fundus
der Ehre und ist ohne sie überhaupt nicht zu denken. Ehrvorstellungen
konditionieren somit auch die Selbstwahrnehmung der Gesellschaftsmitglieder,
setzen Standards legitimer Herrschaft und verpflichten immer den weniger
Ehrbaren zum größeren Gehorsam. Dynamik und Wechselwirkung stellen hierbei
die grundlegenden Prinzipien dar. Auf der Grundlage von Thomas Laqueurs
Ein-Geschlecht-Modell bindet Rohmann die geschlechtliche Codierung von Ehre
in diese grundsätzlichen Überlegungen mit ein. Er akzentuiert, dass Ehre als
gesellschaftliches Kapital und „hegemonial strukturierter Diskurs“
verstanden werden muß, der von der exekutiven Herrschaftsausübung bis zum
häuslichen Zusammenleben von Mann und Frau reicht. Hier wird ein disparaterForschungsstand auf den Punkt gebracht und geistreich in seinen Konturen
geschärft, doch er hätte – so sei bedauernd angemerkt – eine klarere Sprache
verdient, denn dieses für die Studie so grundlegende Kapitel ist nicht ohne
Mühsal zu lesen.
Ausgehend vom abstrakten Zeichenbegriff, der geschlechtlichen Codierung, den Legitimationsmustern des adligen Ehrbegriffs, welcher zwischen der Tugend
des ‚Herkommens‘ und der herrschaftlichen Gnade (S. 10) unterscheidet,
leitet der Autor die Überlegungen zum Begriff der Ehre auf die historische
Ebene, die Gesellschaft der Stadt Augsburg und die Familie Fugger. Es folgen Überlegungen zur Verflechtung der Augsburger Oberschicht des 16.
Jahrhunderts und der „Sonderstruktur der Fugger“, die in ein adlig-höfisches
Umfeld „hineinwachsen“ (S. 16), um schließlich zum konkreten Fallbeispiel
Hans Jakob Fuggers, dem „fundator“ des Ehrenbuches zu gelangen. Das
Ehrenbuch hat zwei gleichermaßen bedeutsame Seiten: zum einen wird das ‚Herkommen‘ historiographisch konstruiert und zurechtgefeilt und dient dem
Andenken, der Memoria, zum anderen ist es den lebenden Familienmitgliedern „Exemplum“ und Handlungsanweisung für standesgemäßes Verhalten. „Die
Erinnerung an die Tugend der Vorfahren bestimmt das Verhalten der
Gegenwärtigen und den Status der Zukünftigen“. Auf Allianzen zu verweisen
war hierbei zentraler Punkt, wie Rohmann heraushebt, denn das Wissen und
Erinnern an verwandtschaftliche und freundschaftliche Verbindungen ist „Herrschaftswissen“. Nicht nur hier wird allzu deutlich, dass sich
historisches Wissen über den Horizont und die Erwartung der
Geschichtsschreiber definiert.
Porträt und Wappen sind die Bildformen, welche Status und Allianz im
Ehrenbuch zur Anschauung bringen. So wie die Abschriften der wichtigsten
Rechtstitel im Ehrenbuch Beweismittel bei Erb- und Besitzstreitigkeiten
darstellen, sind auch Wappen und Porträt Ausdrucksformen des Rechts. Das
Allianzbildnis repräsentiert zum Beispiel die Legitimität des
Rechtsverhältnisses Ehe (S. 43). Attribute wie Handschuhe, weiße Tücher oder
Nelkensträußchen stehen für den rechtmäßigen Heiratsschluss (S. 45f.).
Rohmann spürt diesem Zusammenhang nicht nur in der symbolischen Bedeutung
der Attribute, sondern auch in der Mimik und Gestik der Figuren nach.
Innerbildlich wird das Rechtsverhältnis Ehe insofern verhandelt, als Mann
und Frau aufeinander bezogen sind. Doch meist ist es nur die männliche
Figur, welche diesen Bezug durch eine aktive, auf die Frau ausgerichtete
Gebärde herstellt. Aufmerksame Beobachtungen und Vergleiche führen den Autor
zu der These, dass sich hier die gesellschaftliche Praxis des Eheschließens
widerspiegelt, wonach Ehe nur ein Rechtsgeschäft zwischen Vater und
Bräutigam ist. Die weibliche Figur wird über eine betont passive Haltung im
Bild auf ihre gesellschaftliche Funktion als „Gebärerin“
(Fruchtbarkeitsattribut Bauch) und „Tauschgut“ in Heiratsverbindungen
beschränkt. Die Berücksichtigung des geschlechtsspezifischen Habitus in
Bezug auf die Repräsentation von Recht, sozialem Stand und Allianzbildung im
Ehrenbuch wird in der gesamten Studie vorbildlich durchgeführt. Der Text des
Ehrenbuchs wurde während der Bearbeitung zurückgenommen und stattdessen das
Bild in den Mittelpunkt gestellt. Das Familienbuch wandelte sich mit der
Zeit zu einem Porträtbuch, das keine zusammenhängende Erzählung liefert,
sondern sich auf das Aufzeigen genealogischer Reihen und Allianzen
beschränkt. Rohmann schärft immer wieder den Blick auf die Bilder durch
ausgezeichnete Detailbeobachtungen, geht jedoch nicht soweit, die
Selbständigkeit und spezifischen Qualitäten des Bildmediums im Zusammenhang
mit Genealogie, Statusrepräsentation und Memoria tiefergehend zu
untersuchen.[2]
Der „wunde Punkt“ der Fugger-Familie ist ihre Herkunft. Alte Adelshäuser und
Patriziersippen hielten meist Distanz zu den Aufsteigern und „Neu-Adligen“.
Dadurch erklären sich die vielfältigen Legitimationsstrategien, die ihren
Ausdruck in glanzvollen Festen, Bauten, Innenausstattungen, Grabmälern,
Kirchenausstattungen bis hin zu den Bekleidungen der Dienerschaft fanden.
Somit ist Dreh- und Angelpunkt der Fuggerschen Ehre die Repräsentation und
Konstruktion des ‚Herkommens‘ (S. 77f.). Der wirtschaftliche Erfolg und
damit einhergehende Ruhm und rasante soziale Aufstieg der Fugger werden als „gottgewollter Eintritt in eine in ihnen angelegte gesellschaftliche
Position“ dargestellt. Auf der anderen Seite werden verschiedene negative
Ereignisse auf dem Aufstiegsweg der Familie verschwiegen: so zum Beispiel
die Beziehungen der Fugger zu Rom (Geschäfte mit der Kurie) oder die hitzig
geführte Debatte um das Zinsverbot. Normenverstöße kommen im Ehrenbuch nicht
vor. Uneheliche Kinder oder untreue Frauen werden aus der Erbfolge auch im
Bild ausgeschlossen. Man bemüht sich, den gesellschaftlichen Aufstieg als
makellose Kontinuität und teleologisch zu erzählen. Die niedere ländliche
Herkunft wird hierbei betont, um den erreichten Adelsstand um so glänzender
scheinen zu lassen.
Zusammenfassend sei gesagt: Eine anregende Studie, die vorbildlich an der
Grenze zwischen Geschichte und Kunstgeschichte arbeitet und erstaunliche
Ergebnisse bereitstellt. Hierbei steht die Grundfrage nach der
Visualisierung historischen Wissens im Vordergrund. Die systematische
Erfassung und sehr präzise Beschreibung der Entwurfsblätter und der
ausgeführten Bildseiten des Familienbuches wird zukünftiger Forschung als
solide Grundlage dienen. Leider vernebelt der Stil des Autors oftmals die
Klarheit und Überschaubarkeit der eigenen Thesen.
Anmerkungen:
[1] Rohmann, Gregor: „Eines Erbaren Raths gehorsamer amptmann“. Clemens
Jäger und die Geschichtsschreibung des 16. Jahrhunderts. Augsburg 2001
[2] Von kunsthistorischer Seite hat Belting über den Status des Bildes in
Bezug auf Wappen und Porträt herzustellen versucht. Das Porträt ist für
Belting nicht nur Dokument, sondern auch „Medium des Körpers“. Es fordert
den Betrachter zur Anteilnahme auf und erwirbt für den sterblichen Körper
eine paradoxe Unsterblichkeit, die bislang nur das heraldische Zeichen für
sich reklamiert hatte. Wappen und Portrait erweitern somit die räumliche und
zeitliche Präsenz des Körpers „auch dorthin, wo sein Körper nicht
hinreichte. Auch dort übte er seine Rechte durch das ‚Aufstellen und
Aufzwingen‘ seines Wappens aus. Die Heraldik produzierte also juristische
Personen in dem Sinne, dass sie physische Personen mit Zweitkörpern
umstellte“, Belting, Hans: Wappen und Porträt. Zwei Medien des Körpers, in:
ders.: Bild-Anthropologie. Entwürfe einer Bild-Wissenschaft. München 2001.
Siehe auch ders.: Wappen und Porträt. Zwei Medien des Körpers, in: Das
Porträt vor der Erfindung des Porträts. Hrsg. Martin Büchsel und Peter
Schmidt, Mainz 2003, S. 89-100. Zur Entwicklung und Bedeutung von Wappen
und die Grundlagen sozialer Hierarchien in der ständischen Gesellschaft
siehe auch Kilian Heck: Genealogie als Monument und Argument. Der Beitrag
dynastischer Wappen zur politischen Raumbildung der Neuzeit, München. Berlin
2002
Redaktion: Philipp Zitzlsperger

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